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16 Führerscheine.

entscheide selbst

 

B
BF17

B

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zG) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zG oder Anhänger über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht überschreitet. Keine Krafträder und keine dreirädrigen Kfz.

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Theorie:12 Lektionen allgemeiner Stoff und 2 Lektionen spezifischer Stoff.
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgemeiner und 2 Lektionen spezieller Stoff.

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Übungsfahrten: nach Bedarf

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Sonderfahrten: mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (5 Landfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)

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Prüfung: Theorie und Praxis

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Mindestalter: 18 Jahre (BF17 – Begleitetes Fahren 17 Jahre)

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B196

Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 kW

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Theorie: 4 Lektionen zu 90 Minuten

Übungsfahrten: Mindestens 5 Fahrstunden zu je 90 Minuten

Sonderfahrten: keine

Prüfung: keine

Mindestalter: 25 Jahre

Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B

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Der Führerschein B196 gilt nur in Deutschland.

BF17

Der Führerschein der Klasse B kann zum begleitenden Fahren ab Vollendung des 17ten Lebensjahres erteilt werden.
Die Ausbildung kann mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Man muss mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Kriterien erfüllen muss:

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  • Mindestalter 30 Jahre

  • Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

  • Nicht mehr als einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

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Nach bestandener Prüfung und Vollendung des 17ten Lebensjahres, wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, mit der dann mit einer eingetragenen Begleitperson in Deutschland oder Österreich gefahren werden darf.
Bei Vollendung des 18ten Lebensjahres kann nach vorherigem Antrag der eigentliche Kartenführerschein erteilt werden.
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung.

Fahrzeuge der Klasse AM dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.

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A

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung und dreirädrige Kfz über 15 kW


Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.

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Übungsfahrten: nach Bedarf

Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)

Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 24 Jahre

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Bei Vorbesitz der Klasse A2 unter 2 Jahren

Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff

​Übungsfahrten: nach Bedarf

Sonderfahrten: Mindestens 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 1 Überlandfahrt)

Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 24 Jahre

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Bei Vorbesitz der Klasse A2 ab 2 Jahren

Übungsfahrten: nach Bedarf

Prüfung: nur Praxis

Mindestalter: 20 Jahre

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A2

Krafträder bis 35 kW und max. 0,2 kW/kg


Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.

Übungsfahrten: nach Bedarf

Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)

Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 18 Jahre

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Bei Vorbesitz der Klasse A1 unter 2 Jahren

Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff.

Übungsfahrten: nach Bedarf

Sonderfahrten: 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 1 Überlandfahrt)

Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 18 Jahre

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Bei Vorbesitz der Klasse A1 ab 2 Jahren

Übungsfahrten: nach Bedarf

Prüfung: nur Praxis

Mindestalter: 18 Jahre

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A1

Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 kW

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Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff und 2 Lektionen spezifischer Stoff.

Übungsfahrten: nach Bedarf

Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten, 5 Überlandfahrten)

Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 16 Jahre

BE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 4,25t zG aber nicht über 7t zG liegt.

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Theorie: keine

Übungsfahrten: nach Bedarf

Sonderfahrten: Mindestens 5 Fahrstunden zu 45 Minuten (1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt, 3 Überlandfahrten)

Prüfung: Praktische Prüfung

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitendem Fahren)

Voraussetzung: Für die Klasse BE ist die Klasse B Voraussetzung.

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B96

Kfz der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zG sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 3,5t zG aber nicht über 4,25 t zG liegt.

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Theorie: 150 Minuten

Fahrstunden: 60 Minuten

Praktische Übungen:  210 Minuten

Prüfung: keine Prüfung erforderlich, Ausbildungsbescheinigung

Mindestalter: 18 (17 bei begleitendem Fahren)

Voraussetzungen: Führerschein Klasse B oder BF17

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AM

Kleinkrafträder bis 50 ccm, und max. 45 km/h, 4 kW bei Elektromotoren, Trikes und Quads mit max 50ccm, 4 kW bis 350 kg Leermasse (ohne Batterie bei Elektrofahrzeugen)


Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 2 Lektionen spezifischer Stoff.

Übungsfahrten: nach Bedarf

Sonderfahrten: keine

Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 15 Jahre

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Für die Fahrerlaubnis der Klasse AM besteht keine Probezeit.

Mofa

Mofa bis 50 ccm, und max. 25 km/h


Theorie: 6 Lektionen Mofakurs

Übungsfahrten: 90 Minuten

Sonderfahrten: keine

Prüfung: nur Theorie

Mindestalter: 15 Jahre

L

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h


Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 2 Lektionen spezifischer Stoff

Übungsfahrten: keine

Sonderfahrten: keine

Prüfung: nur Theorie

Mindestalter: 16 Jahre

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Für die Fahrerlaubnis der Klasse L besteht keine Probezeit.

C

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

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Theorie : 10 Lektionen spezifischer Stoff

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Übungsfahrten: nach Bedarf

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Sonderfahrten: Fahrstunden a 45 Minuten, 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)

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Prüfung: Theorie und Praxis

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Mindestalter: 21 Jahre (Vorbesitz Klasse B notwendig)

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CE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

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Theorie : 4 Lektionen spezifischer Stoff

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Übungsfahrten: nach Bedarf

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Sonderfahrten: Fahrstunden a 45 Minuten, 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)

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Prüfung: Theorie und Praxis

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Mindestalter: 21 Jahre (Vorbesitz Klasse C notwendig)

T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

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Theorie : 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff

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Übungsfahrten: nach Bedarf

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Prüfung: Theorie und Praxis

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Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km /h und 18 bei 60km/h

A
A2
A1
BE
B96
B196
AM
Mofa
C
CE
L
T
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