16 Führerscheine.
entscheide selbst
B
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zG) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zG oder Anhänger über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht überschreitet. Keine Krafträder und keine dreirädrigen Kfz.
Theorie:12 Lektionen allgemeiner Stoff und 2 Lektionen spezifischer Stoff.
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgemeiner und 2 Lektionen spezieller Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (5 Landfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre (BF17 – Begleitetes Fahren 17 Jahre)
B196
Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 kW
Theorie: 4 Lektionen zu 90 Minuten
Übungsfahrten: Mindestens 5 Fahrstunden zu je 90 Minuten
Sonderfahrten: keine
Prüfung: keine
Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B
Der Führerschein B196 gilt nur in Deutschland.
BF17
Der Führerschein der Klasse B kann zum begleitenden Fahren ab Vollendung des 17ten Lebensjahres erteilt werden.
Die Ausbildung kann mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Man muss mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Kriterien erfüllen muss:
-
Mindestalter 30 Jahre
-
Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
-
Nicht mehr als einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
Nach bestandener Prüfung und Vollendung des 17ten Lebensjahres, wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, mit der dann mit einer eingetragenen Begleitperson in Deutschland oder Österreich gefahren werden darf.
Bei Vollendung des 18ten Lebensjahres kann nach vorherigem Antrag der eigentliche Kartenführerschein erteilt werden.
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung.
Fahrzeuge der Klasse AM dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.
A
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung und dreirädrige Kfz über 15 kW
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 24 Jahre
Bei Vorbesitz der Klasse A2 unter 2 Jahren
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 1 Überlandfahrt)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 24 Jahre
Bei Vorbesitz der Klasse A2 ab 2 Jahren
Übungsfahrten: nach Bedarf
Prüfung: nur Praxis
Mindestalter: 20 Jahre
A2
Krafträder bis 35 kW und max. 0,2 kW/kg
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Bei Vorbesitz der Klasse A1 unter 2 Jahren
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 1 Überlandfahrt)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Bei Vorbesitz der Klasse A1 ab 2 Jahren
Übungsfahrten: nach Bedarf
Prüfung: nur Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
A1
Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 kW
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff und 2 Lektionen spezifischer Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten, 5 Überlandfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 16 Jahre
BE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 4,25t zG aber nicht über 7t zG liegt.
Theorie: keine
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 5 Fahrstunden zu 45 Minuten (1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt, 3 Überlandfahrten)
Prüfung: Praktische Prüfung
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitendem Fahren)
Voraussetzung: Für die Klasse BE ist die Klasse B Voraussetzung.
B96
Kfz der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zG sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 3,5t zG aber nicht über 4,25 t zG liegt.
Theorie: 150 Minuten
Fahrstunden: 60 Minuten
Praktische Übungen: 210 Minuten
Prüfung: keine Prüfung erforderlich, Ausbildungsbescheinigung
Mindestalter: 18 (17 bei begleitendem Fahren)
Voraussetzungen: Führerschein Klasse B oder BF17
AM
Kleinkrafträder bis 50 ccm, und max. 45 km/h, 4 kW bei Elektromotoren, Trikes und Quads mit max 50ccm, 4 kW bis 350 kg Leermasse (ohne Batterie bei Elektrofahrzeugen)
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 2 Lektionen spezifischer Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: keine
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 15 Jahre
Für die Fahrerlaubnis der Klasse AM besteht keine Probezeit.
Mofa
Mofa bis 50 ccm, und max. 25 km/h
Theorie: 6 Lektionen Mofakurs
Übungsfahrten: 90 Minuten
Sonderfahrten: keine
Prüfung: nur Theorie
Mindestalter: 15 Jahre
L
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 2 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: keine
Sonderfahrten: keine
Prüfung: nur Theorie
Mindestalter: 16 Jahre
Für die Fahrerlaubnis der Klasse L besteht keine Probezeit.
C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Theorie : 10 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Fahrstunden a 45 Minuten, 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 21 Jahre (Vorbesitz Klasse B notwendig)
CE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Theorie : 4 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Fahrstunden a 45 Minuten, 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 21 Jahre (Vorbesitz Klasse C notwendig)
T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Theorie : 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km /h und 18 bei 60km/h